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Digitaler Produktpass: Welche Produktgruppen sind betroffen?

Stand: 15. Juli 2026. Welche Produkte brauchen künftig einen Digitalen Produktpass? Eine einfache Liste mit Jahreszahlen wäre bequem, aber leider nicht besonders zuverlässig. Denn die EU führt den Digitalen Produktpass nicht für alle Waren gleichzeitig ein. Einige Termine sind bereits gesetzlich festgelegt. Bei anderen Produktgruppen gibt es bisher nur einen Zeitplan für die Ausarbeitung der Regeln.

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Für Unternehmen ist dieser Unterschied entscheidend. „Textilien 2027“ bedeutet beispielsweise nicht, dass ab dem 1. Januar 2027 jedes Kleidungsstück einen Digitalen Produktpass haben muss. Das Jahr bezeichnet zunächst den geplanten Zeitpunkt für den produktbezogenen Rechtsakt. Erst dieser legt fest, welche Produkte genau erfasst werden, welche Daten verlangt werden und ab wann die Vorgaben tatsächlich gelten.

Auf dieser Seite ordnen wir deshalb die betroffenen Produktgruppen nach ihrem tatsächlichen rechtlichen Stand ein.

Wichtiger Hinweis

Planungsjahr ist nicht gleich Pflichttermin

Bei den Jahreszahlen in vielen DPP-Zeitplänen handelt es sich nicht automatisch um Pflichttermine.

Sinnvoll ist die Unterscheidung zwischen:

  • Fester Termin: Das Datum steht bereits im verabschiedeten Gesetz.
  • Relative Frist: Die Verpflichtung ist beschlossen, das Kalenderdatum hängt aber noch von einem weiteren Rechtsakt ab.
  • Geplanter Rechtsakt: Die EU will die produktspezifischen Regeln in diesem Jahr verabschieden.
  • Noch offen: Die Produktgruppe wird untersucht, hat aber noch keinen konkreten Zeitplan.

Welche Produkte benötigen einen Digitalen Produktpass?

Die folgende Übersicht zeigt die derzeit wichtigsten Produktgruppen. Sie unterscheidet bewusst zwischen bereits beschlossenen Pflichten und Produktgruppen, die zunächst nur im Arbeitsplan der Europäischen Kommission stehen.[1]

Produktgruppe

Derzeitiger Status

Relevanter Termin

Batterien

Pflicht beschlossen

18. Februar 2027

Bauprodukte

DPP-System beschlossen, Termin noch relativ

18 Monate nach Inkrafttreten des noch ausstehenden delegierten Rechtsakts

Wasch- und Reinigungsmittel sowie bestimmte Tenside

Pflicht beschlossen

23. September 2029

Spielzeug

Pflicht beschlossen

1. August 2030

Fahrzeuge

Fahrzeugpass beschlossen, Kalenderdatum noch offen

72 Monate nach Inkrafttreten der Fahrzeugverordnung

Eisen und Stahl

ESPR-Priorität

Rechtsakt für 2026 geplant

Textilien und Bekleidung

ESPR-Priorität

Rechtsakt für 2027 geplant

Reifen

ESPR-Priorität

Rechtsakt für 2027 geplant

Aluminium

ESPR-Priorität

Rechtsakt für 2027 geplant

Möbel

ESPR-Priorität

Rechtsakt für 2028 geplant

Matratzen

ESPR-Priorität

Rechtsakt für 2029 geplant

Elektro- und Elektronikprodukte

Mehrere horizontale und produktspezifische Maßnahmen

Noch kein allgemeiner DPP-Pflichttermin

Bei Eisen und Stahl, Textilien, Reifen, Aluminium, Möbeln und Matratzen sind die genannten Jahre lediglich die geplanten Jahre für die Verabschiedung der jeweiligen Rechtsakte. Ein verbindliches Anwendungsdatum gibt es für diese Produktgruppen noch nicht.

Produktgruppen mit bereits beschlossener Passpflicht

Batterien: der erste feste DPP-Termin

Der Batteriepass ist die erste große, fest terminierte Anwendung eines sektorspezifischen Digitalen Produktpasses.

Ab dem 18. Februar 2027 benötigen folgende Batterien einen Batteriepass:[2]

  • Batterien für leichte Verkehrsmittel, beispielsweise E-Bikes und E-Scooter
  • Batterien für Elektrofahrzeuge
  • Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh

Kleine Gerätebatterien sind von dieser konkreten Batteriepasspflicht nicht automatisch erfasst. Für Unternehmen aus der Automobil-, Batterie-, Maschinenbau- und Logistikbranche ist der Termin dennoch besonders relevant, da die benötigten Informationen aus mehreren Stufen der Lieferkette zusammengeführt werden müssen. Dazu können Angaben zur Herkunft von Rohstoffen, zum CO₂-Fußabdruck, zum Anteil recycelter Materialien und zum Zustand der Batterie gehören.

Volvo hat bereits vor dem gesetzlichen Termin einen Batteriepass für den EX90 eingeführt. Nach Angaben des Unternehmens war dafür eine deutlich genauere Rückverfolgung der Bauteile und Rohstoffe erforderlich als im bisherigen Fahrzeugbau üblich.[3]

Bauprodukte: Rechtsrahmen vorhanden, Starttermin noch offen

Die neue EU-Bauprodukteverordnung enthält ein eigenes System für den Digitalen Produktpass von Bauprodukten. Die technische und organisatorische Grundlage ist damit bereits beschlossen.

Ein festes Kalenderdatum für die Pflicht gibt es jedoch noch nicht. Zunächst muss die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Einrichtung des Systems verabschieden. Sechs Monate nach dessen Inkrafttreten soll das System funktionsfähig sein. Die eigentlichen Pflichten für Hersteller beginnen 18 Monate nach Inkrafttreten dieses Rechtsakts.[4]

Für Hersteller von Baustoffen und Bauprodukten bedeutet das: Die Pflicht beginnt nicht pauschal mit der allgemeinen Anwendung der Bauprodukteverordnung. Trotzdem lohnt es sich, vorhandene Leistungserklärungen, technische Dokumentationen, Umweltinformationen und Produktkennungen bereits heute strukturiert zusammenzuführen.

Der Bauproduktpass soll mit dem allgemeinen DPP-System der Ökodesign-Verordnung kompatibel sein und zugleich die Besonderheiten der Baubranche und von Building Information Modelling berücksichtigen.

Wasch- und Reinigungsmittel

Für Wasch- und Reinigungsmittel sowie Tenside, die direkt an Endnutzer abgegeben werden, ist der Digitale Produktpass inzwischen ebenfalls gesetzlich beschlossen.

Die neue EU-Verordnung über Detergenzien und Tenside gilt im Wesentlichen ab dem 23. September 2029. Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen einen Digitalen Produktpass für das jeweilige Produktmodell erstellen. Der Pass soll unter anderem die Konformität des Produkts dokumentieren und über einen Datenträger auf der Verpackung, dem Etikett oder bei Nachfüllsystemen an der Nachfüllstation erreichbar sein.[5]

Für die Branche ist das mehr als ein zusätzlicher QR-Code. Rezepturen, Kennzeichnungen, Konformitätsdaten und Informationen für Behörden müssen künftig technisch miteinander verbunden und über längere Zeit aktuell gehalten werden.

Spielzeug

Auch für Spielzeug ist ein eigener Digitaler Produktpass beschlossen. Hersteller müssen künftig vor dem Inverkehrbringen eines Spielzeugs einen Pass erstellen, der vor allem den Nachweis der Produktsicherheit und der Konformität unterstützt.

Die maßgeblichen Vorschriften gelten ab dem 1. August 2030. Frühere Daten, die teilweise im Zusammenhang mit der neuen Spielzeugverordnung genannt werden, betreffen nur einzelne Verfahrensregeln und nicht die allgemeine DPP-Pflicht für Spielzeug.[6]

Der lange Vorlauf darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Spielzeug oft aus zahlreichen Materialien, Komponenten und Zulieferteilen besteht. Insbesondere bei Importware und Produkten unter eigener Handelsmarke sollte früh geklärt werden, wer die erforderlichen Nachweise bereitstellt und wer für den Pass verantwortlich ist.

Fahrzeuge

Für Fahrzeuge ist ein Digital Circularity Vehicle Passport vorgesehen. Er ist nicht Teil der allgemeinen ESPR-Prioritäten, sondern wird über eine eigene Fahrzeugverordnung geregelt.

Das genaue Kalenderdatum ist noch nicht festgelegt. Nach dem finalen Gesetzestext soll die Verpflichtung am ersten Tag des Monats beginnen, der auf einen Zeitraum von 72 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung folgt. Technische Durchführungsregeln sollen bereits vorher ausgearbeitet werden.[7]

Eine pauschale Aussage wie „Fahrzeugpass ab 2028“ oder „ab 2030“ wäre deshalb derzeit nicht belastbar. Hinzu kommt, dass ein Elektrofahrzeug sowohl einen Fahrzeugpass als auch einen Batteriepass betreffen kann. Die Systeme sollen Informationen möglichst miteinander verbinden, statt dieselben Daten mehrfach zu verlangen.

Die erste ESPR-Welle: diese Produktgruppen stehen im Arbeitsplan

Neben den bereits beschlossenen sektoralen Pässen legt der ESPR-Arbeitsplan 2025 bis 2030 fest, für welche Produktgruppen die Europäische Kommission als Erstes konkrete Ökodesign-Anforderungen entwickeln will.

Der Digitale Produktpass ist dabei ein möglicher oder voraussichtlicher Bestandteil der jeweiligen Regelung. Welche Daten tatsächlich in den Pass gehören und ob er auf Modell-, Chargen- oder Einzelproduktebene geführt wird, entscheidet erst der jeweilige delegierte Rechtsakt.

Eisen und Stahl

Für Eisen und Stahl ist die Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts für 2026 vorgesehen. Damit gehört die Branche zur ersten Gruppe im ESPR-Arbeitsplan.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Stahlprodukte bereits 2026 oder automatisch 2027 einen Pass benötigen. Erst nach Veröffentlichung des Rechtsakts steht fest, welche Stahlprodukte und Zwischenprodukte erfasst werden und wie lang die Übergangsfrist ausfällt.

Für Stahlhersteller und verarbeitende Unternehmen dürfte insbesondere die Verbindung von Materialherkunft, Produktionsverfahren, CO₂-Daten, Recyclinganteilen und Chargeninformationen relevant werden.

Textilien und Bekleidung

Für Textilien und Bekleidung ist der produktspezifische Rechtsakt für 2027 geplant. Der verbindliche Start der Anforderungen liegt daher voraussichtlich später. Ein festes Pflichtdatum wurde bislang nicht beschlossen.

Betroffen sein können nicht nur Modemarken. Auch Hersteller und Händler von Heimtextilien, Bettwaren, Vorhängen, Handtüchern oder anderen textilen Produkten sollten die Entwicklung verfolgen. Welche Untergruppen genau erfasst werden und welche Ausnahmen gelten, wird erst der Rechtsakt bestimmen.

In der Textilbranche liegt die eigentliche Herausforderung weniger beim sichtbaren QR-Code als bei den Daten dahinter: Materialzusammensetzung, Herkunft, Verarbeitung, problematische Stoffe, Pflege, Reparatur und Recycling müssen aus häufig langen internationalen Lieferketten zusammengeführt werden.

Die Einführung digitaler Produktpässe verändert grundlegend, wie die Branche mit Produktdaten und Infrastruktur arbeiten muss.

Shameek Ghosh

Mitgründer und CEO von TrusTrace, aus dem Englischen übersetzt.

Die Aussage stammt aus einem Interview zur DPP-Vorbereitung in der Modebranche.[8]

Reifen

Auch für Reifen ist ein delegierter Rechtsakt für 2027 geplant. Wie bei Textilien handelt es sich nicht um den Beginn der Pflicht.

Reifen stehen bereits heute unter verschiedenen Anforderungen an Kennzeichnung, Sicherheit und Energieeffizienz. Der künftige Rechtsakt könnte diese Informationen um Angaben zu Haltbarkeit, Materialzusammensetzung, Abrieb, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteilen ergänzen. Der endgültige Umfang steht noch nicht fest.

Aluminium

Aluminium soll ebenfalls im Jahr 2027 durch einen produktspezifischen Rechtsakt behandelt werden.

Ähnlich wie bei Stahl ist zu erwarten, dass Informationen aus vorgelagerten Lieferketten eine wichtige Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise Produktionsroute, Energieeinsatz, Herkunft, Legierung, Recyclinganteil und Umweltkennzahlen. Welche Angaben verpflichtend werden, ist aber noch offen.

Möbel

Für Möbel ist die Verabschiedung eines Rechtsakts für 2028 vorgesehen.

Die Produktgruppe ist breit: Ein Möbelstück kann Holz, Metall, Kunststoff, Textilien, Schaumstoffe, Klebstoffe, Beschichtungen und elektrische Bauteile enthalten. Für Unternehmen dürfte daher vor allem die strukturierte Stückliste wichtig werden. Auch Informationen zu Ersatzteilen, Reparatur, Demontage und Recycling können künftig eine Rolle spielen.

Ein verbindlicher Termin für einen Möbelpass besteht derzeit nicht.

Matratzen

Matratzen werden im ESPR-Arbeitsplan als eigene Produktgruppe behandelt. Der Rechtsakt ist für 2029 vorgesehen.

Das ist wichtig, weil Matratzen nicht einfach als Möbel oder Heimtextilien mitgemeint sind. Ihre Konstruktion aus Schäumen, Federn, Textilien, Klebstoffen und weiteren Materialien stellt Recyclingbetriebe vor eigene Herausforderungen.

Ein Digitaler Produktpass könnte später sichtbar machen, wie eine Matratze aufgebaut ist, welche Materialien getrennt werden können und wie sie fachgerecht verwertet wird. Die konkreten Anforderungen und der Pflichttermin stehen noch nicht fest.

Elektronik und weitere energieverbrauchsrelevante Produkte

Bei Elektro- und Elektronikprodukten ist die Lage komplizierter. Der Arbeitsplan enthält sowohl übergreifende Anforderungen als auch Maßnahmen für einzelne Produktgruppen.

Für 2027 ist eine horizontale Regelung zur Reparierbarkeit vorgesehen. Sie kann unter anderem Unterhaltungselektronik und kleine Haushaltsgeräte betreffen. Für 2029 ist eine weitere horizontale Maßnahme zu Rezyklatanteilen und Recyclingfähigkeit elektrischer und elektronischer Geräte geplant.

Parallel dazu führt der Arbeitsplan zahlreiche energieverbrauchsrelevante Produktgruppen fort.

Geplante Rechtsakte nach Jahren

Die Jahre bezeichnen die geplante Annahme der jeweiligen Rechtsakte – nicht automatisch den Beginn einer DPP-Pflicht.

Nicht jedes dieser Produkte wird zwangsläufig einen klassischen Digitalen Produktpass erhalten. Bei energiegekennzeichneten Produkten kann die bestehende europäische Produktdatenbank EPREL als gleichwertiges digitales System genutzt oder mit dem DPP verbunden werden. Die Entscheidung fällt jeweils im produktspezifischen Rechtsakt.

Produktgruppen, die untersucht werden, aber noch keinen Zeitplan haben

Einige weitere Produktgruppen werden im Zusammenhang mit der Ökodesign-Verordnung häufig genannt, stehen aber noch nicht im verbindlichen Arbeitsprogramm für einen produktspezifischen DPP.

Schuhe

Schuhe werden getrennt von Bekleidung betrachtet, weil Aufbau, Materialien, Funktion und Lieferketten deutlich abweichen. Eine eigene Untersuchung soll bis Ende 2027 abgeschlossen werden. Ein DPP-Termin besteht nicht.

Chemikalien, Polymere und Kunststoffe

Für Chemikalien ist zunächst eine grundlegende Untersuchung vorgesehen. Dabei soll unter anderem geklärt werden, ob und wie Grundchemikalien, Spezialchemikalien, Polymere und Kunststoffe erfasst werden können.

Derzeit gibt es weder einen fertigen produktspezifischen Rechtsakt noch ein verbindliches DPP-Datum.

Farben und Schmierstoffe

Auch Farben und Schmierstoffe wurden im erweiterten Priorisierungsprozess betrachtet, aber nicht in den ersten Arbeitsplan aufgenommen.

Unternehmen sollten deshalb momentan keine Veröffentlichungen verwenden, die für Schuhe, Chemikalien, Kunststoffe, Farben oder Schmierstoffe bereits ein angeblich festes DPP-Pflichtjahr nennen.

Verpackungen und Permanentmagnete: ähnlich, aber kein eigener DPP

In vielen Übersichten werden auch Verpackungen und Produkte mit Permanentmagneten als DPP-Produktgruppen geführt. Das ist missverständlich.

Verpackungen

Die EU-Verpackungsverordnung enthält mehrere digitale Informations- und Kennzeichnungspflichten. Dazu können QR-Codes, digitale Informationen zu Wiederverwendung, Sortierung, Recycling oder problematischen Stoffen gehören.[9]

Sie schafft jedoch keinen allgemeinen, eigenständigen „Verpackungspass“ für jede Verpackung. Hat das verpackte Produkt bereits einen Digitalen Produktpass, sollen relevante Verpackungsinformationen möglichst über denselben Pass erreichbar sein.

Verpackungen gehören deshalb in eine Übersicht über digitale Kennzeichnungspflichten, aber nicht in die Hauptliste eigenständiger DPP-Produktgruppen.

Permanentmagnete

Der Critical Raw Materials Act sieht für bestimmte Produkte mit Permanentmagneten ebenfalls digitale Informationen, Kennzeichnungen und eindeutige Produktkennungen vor.[10]

Das kann beispielsweise Windkraftanlagen, Industrieroboter, Wärmepumpen, Elektromotoren, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, bestimmte Fahrzeuge und medizinische Geräte betreffen.

Rechtlich handelt es sich dabei jedoch nicht um einen eigenständigen Digitalen Produktpass. Wenn ein betroffenes Produkt ohnehin einen DPP benötigt, sollen die Informationen über die enthaltenen Permanentmagnete in diesen Pass integriert werden.

Was bedeutet das für Hersteller, Importeure und Händler?

Nicht jedes Unternehmen muss sofort eine fertige DPP-Plattform einführen. Abwarten, bis sämtliche Detailregeln veröffentlicht sind, wäre allerdings ebenfalls riskant. Der größte Aufwand liegt meist nicht in der technischen Darstellung des Passes, sondern in der Beschaffung und Pflege der Produktdaten.

Vorbereitung

Drei sinnvolle nächste Schritte

Der größte Aufwand liegt meist nicht in der Darstellung des Passes, sondern in Beschaffung, Qualität und Pflege der Produktdaten.

Betroffenheit prüfen

Produkte den offiziellen Gruppen zuordnen – einschließlich Materialien, Komponenten und Batterien, die unter mehrere Regelwerke fallen können.

Datenquellen erfassen

Erfassen, wo relevante Informationen heute liegen: ERP, PIM, Shop, Tabellen, Zertifikate, Prüfberichte, Lieferantendokumente oder E-Mails.

Pilotprojekt beginnen

Mit wenigen Produkten Zuständigkeiten, Freigaben, Lieferantendaten, Produktkennungen und technische Schnittstellen testen.

Dabei werden meist Lücken sichtbar, die unabhängig vom endgültigen DPP-Datenschema geschlossen werden sollten.

Die Datenstruktur sollte flexibel bleiben. Welche Felder verpflichtend werden und ob ein Pass für ein Modell, eine Charge oder ein einzelnes Produkt erstellt werden muss, wird je Produktgruppe unterschiedlich geregelt.

Fazit: Die DPP-Pflicht kommt nicht an einem einzigen Stichtag

Der Digitale Produktpass wird schrittweise nach Produktgruppen eingeführt.

Für Batterien, Wasch- und Reinigungsmittel sowie Spielzeug stehen bereits feste Termine fest. Bei Bauprodukten und Fahrzeugen ist die Verpflichtung beschlossen, das genaue Kalenderdatum hängt aber noch von weiteren Rechtsakten oder deren Inkrafttreten ab.

Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen gehören zu den wichtigsten ESPR-Prioritäten. Die im Arbeitsplan genannten Jahre sind jedoch keine Pflichttermine. Sie geben zunächst an, wann die Europäische Kommission die jeweiligen Regeln verabschieden will.

Für Unternehmen bedeutet das: Es besteht kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, die eigenen Produktdaten jetzt ordentlich aufzustellen. Wer Materialdaten, Lieferantennachweise, Produktkennungen und Freigabeprozesse erst kurz vor dem Pflichttermin klären will, wird den größeren Teil der Arbeit zu spät beginnen.

Häufige Fragen zum Digitalen Produktpass

Die wichtigsten Antworten zu Produktgruppen, Terminen und Vorbereitung auf einen Blick.

Hinweis

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine rechtliche Prüfung des einzelnen Produkts.

Digitaler Produktpass

DPP-Vorbereitung konkret machen

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Sources

  1. Europäische Kommission: ESPR and Energy Labelling Working Plan 2025–2030
  2. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77
  3. Volvo Cars: EX90 traction battery passport
  4. Verordnung (EU) 2024/3110, Artikel 75–80
  5. Verordnung (EU) 2026/405, Kapitel V
  6. Verordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug
  7. Rat der EU: Regeln für einen kreislauffähigeren Automobilsektor, 29. Juni 2026
  8. Vogue Business: Fashion’s playbook for digital product passports
  9. Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle
  10. Verordnung (EU) 2024/1252, Artikel 28
Portrait of Nils Abegg

Geschrieben von

Nils

Nils Abegg ist Entwickler mit über 15 Jahren Erfahrung, davon rund zehn Jahre im E-Commerce. Seit 2023 beschäftigt er sich intensiv mit agentischer KI und entwickelt mit Begeisterung praxisnahe AI-Lösungen für den Mittelstand.